Kosten & Vergütung

Was kostet eine anwaltliche Beratung?

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Art und Höhe der Gebühren hängen vom Umfang, der Schwierigkeit und – in vielen Fällen – vom sogenannten Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit ab.

Was kostet ein Erstberatungsgespräch?

Die Gebühr für eine Erstberatung ist gesetzlich auf maximal 190,00 € netto (226,10 € brutto) begrenzt. Die konkrete Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Anliegens.

Gibt es Besonderheiten bei bestimmten Rechtsgebieten?

Ja. In Straf-, Bußgeld- und sozialrechtlichen Angelegenheiten wird nach sogenannten Betragsrahmengebühren abgerechnet. Den Rahmen für diese Gebühren hat der Gesetzgeber festgelegt.

Sind andere Vergütungsmodelle möglich?

In bestimmten Fällen kann für außergerichtliche Tätigkeiten eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart werden. Ob dies sinnvoll ist, klären wir vorab transparent mit Ihnen.

Was ist Beratungshilfe?

Wenn Sie die Kosten aus wirtschaftlichen Gründen nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. In diesem Fall fällt lediglich eine Eigenbeteiligung von 15,00 € an. Der Beratungshilfeschein muss vor dem ersten Gespräch vorliegen.

Was passiert bei einem Gerichtsverfahren?

Sollte ein Klageverfahren notwendig werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Wo finde ich die benötigten Formulare?

Die entsprechenden Unterlagen stellen wir Ihnen im Bereich Formulare & Downloads auf unserer Website zur Verfügung.